... zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe

  • Wasserwerk Draisenfeld

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Aktuelles

vom 16. Juni 2026

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe gibt sich aufgrund Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG, BayRS 2020-6-1-I) in Verbindung mit Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO, BayRS 2020-1-1-I) und § 10 Abs. 1 Nr. 7 der Verbandssatzung durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 15.06.2026 die folgende

Hier finden Sie einige Bilder über verschiedene Baumaßnahmen innerhalb des Zwecksverbands zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe.