Wasserabgabepreise
Beitragssatz
Der Beitrag beträgt ab 01.01.2023
pro m² Grundstücksfläche 1,89 Euro
pro m² Geschossfläche 14,81 Euro
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) oder nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchfluss oder des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss oder der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.
Die Grundgebühr beträgt
a) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
- bis 5 m³/h 36,00 € / Jahr
- bis 10 m³/h 72,00 € / Jahr
- bis 20 m³/h 144,00 € / Jahr,
b) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 8 m³/h 36,00 € / Jahr
- bis 16 m³/h 72,00 € / Jahr
- bis 32 m³/h 144,00 € / Jahr
Verbrauchsgebühr
Die Gebühr beträgt 1,99 Euro Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 150 v. H. der in Abs. 1 festgesetzten Gebühr.